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Tipps und Tricks: Untermieter finden und Untermietvertrag abschließen

Bild Wohnungssuche Bevor Du eine Wohnung zur Untermiete freigibst musst du die Erlaubnis Deines Vermieters einholen

Sei es für ein Auslandssemester, ein Praktikum oder ein zeitbegrenztes berufliches Projekt: Häufig kommt es vor, dass Menschen für einen gewissen Zeitraum ihren Wohnort wechseln müssen. Damit in der Zwischenzeit keine doppelten Mietzahlungen fällig werden, ist das Konzept der Untermiete für viele eine gute Alternative. Einfache Mieter werden dabei jedoch gleichzeitig zu Vermietern. Um Ärger zu vermeiden, haben wir daher alles Wissenswerte rund um das Thema Untervermietung für Sie zusammengefasst.

Der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen

Generell gilt: Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ihre Wohnung unterzuvermieten, muss zunächst die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Schließlich wird die Wohnung in der kommenden Zeit von jemand Fremden bewohnt. In manchen Fällen ist bereits im Hauptmietvertrag festgehalten, dass eine Untervermietung zulässig ist. Falls nicht, muss der Vermieter seine Zustimmung erst erteilen. Auch ohne Angabe einer Begründung, kann er der Untervermietung widersprechen. Überlässt ein Mieter die eigene Wohnung trotz Verbot durch den Vermieter einem Dritten, kann das Mietverhältnis sogar fristlos gekündigt werden. Anders sieht dies in Bezug auf einzelne Zimmer aus. Ganz gleich, ob der eigentliche Mieter für einen bestimmten Zeitraum nicht vor Ort ist, er sich die Mietzahlungen alleine nicht mehr leisten kann, oder sich in Zukunft einfach ein wenig Gesellschaft wünscht: Der Vermieter kann die Untervermietung ohne triftigen Grund in diesem Fall nicht untersagen.

Auf der Suche nach dem passenden Untervermieter

Haben Sie sich das Einverständnis des Vermieters geholt, steht nun die Mietersuche auf dem Programm. Hierzu bietet es sich an, sich zunächst im privaten Umfeld, d. h. im Freundes- und Bekanntenkreis, umzuhören. Hat sich über Kontakte jedoch nichts ergeben, ist das kein Problem. Über die markt.de Wohnungsbörse können Sie schnell und einfach einen geeigneten Untermieter finden. Mit Hilfe von Kleinanzeigen haben Sie dabei die Möglichkeit, ihr Angebot zu beschreiben und einem breiten Publikum zu präsentieren.

Wichtig: Niemals die Wohnung einer fremden Person überlassen, ohne diese im Vorfeld kennengelernt zu haben. Laden Sie potentielle Bewerber immer zu einem persönlichen Gespräch ein. Dieses sollte nicht zu kurz sein, um eventuelle Täuschungsabsichten aufzudecken und sich einen umfassenden Eindruck von seinem Gegenüber zu verschaffen. Bei der Mieterauswahl ist auf ein festes Einkommen zu achten. Weitere positive Faktoren sind ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein höfliches Auftreten. Allzu oft liest man von Mietnomaden, die während der Abwesenheit des eigentlichen Mieters die Wohnung verkommen lassen. Stimmen Sie der Untervermietung daher nur zu, wenn Sie vollkommen überzeugt sind und ein gutes Gefühl haben. Schließlich wollen Sie, bei Ihrer Heimkehr keine bösen Überraschungen erleben.

Abschluss eines Untermietvertrages

Ist ein vertrauensvoller Unter- bzw. Zwischenmieter gefunden, sollte in jedem Fall ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Auf diese Weise können Sie ruhigen Gewissens den Schlüssel ihrer Wohnung übergeben. Derartige Verträge gibt es im Internet bereits vorgefertigt. In jedem Fall muss ein Untermietvertrag folgende Angaben enthalten:

  • Die Namen des Mieters und des Untermieters
  • Anschrift der Wohnung
  • Mietzahlung
  • Den Beginn und das Ende des Mietverhältnisses
  • Die Unterschriften beider Vertragsparteien

Außerdem sollte der Umgang mit dem Mobiliar sowie die Sauberhaltung der Wohnung geregelt werden. Auch die Erhebung einer Kaution von 1-2 Kaltmieten ist empfehlenswert. Sollte das Untermietverhältnis doch nicht problemlos verlaufen und die Wohnung wird beschädigt oder verunreinigt hinterlassen, bleiben Sie als eigentlicher Mieter nicht auf den Kosten sitzen. Stellen Sie daher auch sicher, ob der Untermieter über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Mit der Unterschrift bestätigen Sie schließlich, Ihre Wohnung dem Untermieter für den angegebenen Zeitraum zur Nutzung zu überlassen. Bei einer vorzeitigen Rückkehr ist eine Kündigung nicht möglich und es müsste sich um eine alternative Unterkunft bemüht werden. Der Untermieter verpflichtet sich wiederum, die Wohnung nach den festgelegten Regeln zu bewohnen und regelmäßig Miete abzuführen.

Weitere Tipps für befristete Verträge

Bild Mietvertrag Du solltest um sicher zu gehen einen Untermietervertrag abschließen

Weiterhin sollten Sie beachten: Bei befristeten Verträgen darf der Grund für die Befristung nicht fehlen. Nur wenn Sie einen gesetzlich anerkannten Grund, wie z. B. Eigenbedarf angeben, steht der Rückkehr in die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit nichts im Wege. Andernfalls gilt der abgeschlossene Vertrag grundsätzlich für unbestimmte Zeit und die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten kommt zum Tragen. Der Mietvertrag wird außerdem nur zwischen Hauptmieter (nun auch Vermieter) und Untermieter geschlossen. Die Beziehung zwischen Untermieter und eigentlichem Vermieter wird vertraglich im Normalfall nicht geregelt.

Bezüglich der Miethöhe darf der Hauptmieter vom Untermieter mehr Geld verlangen, als er selbst bezahlt. So ist zusätzlich zur eigentlich Grundmiete ein Aufschlag für die Nutzung des Mobiliars erlaubt. Diese Kosten sollten sich natürlich am Wert der Einrichtung orientieren. Seien Sie also fair und erheben Sie keine Wucherpreise. Interessenten werden sich zuvor über das allgemeine Mietniveau informieren und sich gegebenenfalls für eine andere Wohnung entscheiden.

Ebenso empfiehlt es sich, auch während Ihrer Abwesenheit regelmäßig Kontakt zum Untermieter zu halten. Die Herstellung eines zwischenmenschlichen Verhältnisses kann dazu führen, dass der Untermieter sorgfältiger mit Ihrem Eigentum umgeht. Außerdem können eventuell anfallende Probleme persönlich besprochen und geklärt werden. Weitere Tipps für die Untervermietung sind die Erstellung einer Inventarliste, in der der Zustand der einzelnen Einrichtungsgegenstände bei Einzug festgehalten ist sowie die Übergabe einer Gebrauchsanweisung für die Wohnung. Bei Beherzigung dieser wenigen Tipps steht einem problemlosen Untermietverhältnis nichts mehr im Wege.

 

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